Teilnahmebedingungen “Mjams flinke Fahrer”

23.09.16|by Mjam| 1 min read
Teilnahmebedingungen “Mjams flinke Fahrer”

 

 

Die Teilnahme ist möglich von 23.09.2016 bis 10.10.2016 über die Facebook-Seite von Mjam – Online Essen bestellen.

 

Mit der Teilnahme am Facebook Gewinnspiel „Mjams flinke Fahrer“ auf https://www.facebook.com/mjam.at/ akzeptiert der Teilnehmer folgende Teilnahmebedingungen:

  1. Veranstalter des Gewinnspiels ist die Mjam GmbH, c/o Sektor 5 GmbH, Siebenbrunnengasse 44, 1050 Wien, Österreich („Mjam“).Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die mindestens 18 Jahre alt ist („Teilnehmer“). Mitarbeiter von Mjam sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Teilnahme erfolgt über das Veröffentlichen eines Fotos in den Beitragskommentaren des zugehörigen Facebook Beitrags von Mjam – Online Essen bestellen im Zeitraum vom 23.09.2016 bis 10.10.2016. Unter allen Teilnehmern werden am 11.10.2016 ein Beeline Memory im Mjam-Design sowie zehn Mjam Gutscheine im Wert von jeweils 15€ verlost. Die Gutscheine gelten für alle Restaurants auf mjam.at, die Onlinebezahlung akzeptieren. Der Restwert verfällt. Die Gutscheine sind bis zum 15.11.2016 gültig. Es gelten die Gutscheinbedingungen für Aktionsgutscheine: www.mjam.at/gutscheinbedingungen. Die Gewinner werden verlost und damit per Zufall ermittelt. Die Barauszahlung des Gewinns ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  2. Die Teilnahme ist einmalig und pro Teilnehmer ist maximal ein Gutschein möglich.
  3. Teilnehmer verpflichten sich ausschließlich angemessene und nicht rechtswidrige Bilder zu veröffentlichen und sind für den Inhalt ihrer Bilder ausschließlich selbst verantwortlich. Die Mjam GmbH ist für jegliche Kosten, Aufwendungen und Schäden, inklusive Rechtsverteidigung- und Gerichtskosten, die aus einer behaupteten Verletzung von Rechten Dritter oder Gesetzen, die durch den Inhalt der Teilnehmer resultieren, vollinhaltlich schad- und klaglos. Mjam GmbH ist berechtigt, auf der Chronik der Seite veröffentlichte Bilder jederzeit im eigenen Ermessen ganz oder teilweise zu löschen.

 

 

23.09.16|by Mjam

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